Todesstrafe für Zauberer

Von am Mai 31, 2010 in Aktuell

Andere Länder, andere Sitten – dieses Sprichwort kennt jeder. Doch dass in machen Fällen die „Sitten“ in anderen Ländern so weit von der „europäischen“ Vorstellungskraft entfernt liegen wie in diesem Fall, möchte man nicht für möglich halten.

Es geht um die Tatsache, dass „Zauberei“ in Saudi-Arabien eine Straftat ist, die i.d.R. die Todesstrafe nach sich zieht. Die Islam-Polizei macht dabei in erster Linie Jagt auf Zauberer, die Hellseherei oder Hexerei betreiben. Das Thema „Fluch“ oder „Verzauberung“ scheint dort wohl eine sehr suspekte Sache zu sein.

Aktuell wurde in Saudi-Arabien eine Syrerin verhaftet, weil Sie angeblich 25.000 Rial (umgerechnet etwas über 5.000 Euro) von einer Kundin verlangt hat, um deren Ehemann zu verzaubern. Der Zauber sollte verhindern, dass sich der Mann noch eine weitere Ehefrau nimmt (in Saudi-Arabien dürfen Männer bis zu vier Frauen gleichzeitig haben). 

Im Haus der Syrerin, welches sich in der Provinz Riad befindet, wurden nach Angabe der Polizei „Zauber-Utensilien“ gefunden. Die Anklage lautet nun „Verdacht auf Zauberei“ und der Frau droht nun die Todesstrafe. Grundlage dieser Rechtsprechung ist die puritanisch-konservative Auslegung des islamischen Rechts (Scharia) nach welcher die Zauberei mit dem Tode bestraft wird.

So sitzt derzeit auch ein libanesischer Fernseh-Wahrsager in der Todeszelle, weil dieser in einer Fernseh-Sendung versucht hat, die Zukunft vorher zu sehen. Im Jahre 2007 ist ein Apotheker aus Ägypten wegen ähnlicher Anschuldigungen hingerichtet worden.

Wer nun eine Reise in die arabischen Länder plant, tut sicherlich gut daran die Zauberkunst vorsichtshalber zu Hause zu lassen. Wobei man hier allerdings ganz klar sagen muss, dass bisher kein Fall eines hingerichteten Kartenkünstlers oder Illusions-Magiers bekannt ist… gefährlich wird es wohl nur bei Dingen die tatsächlich übersinnlich anmuten und nicht mehr weiter erklärbar sind.